ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ACT PRO CONSULTING
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ACT PRO CONSULTING, Inhaberin Dr. Aida Sultanovic-Cosic („Auftragnehmerin“), und ihren Auftraggebern („Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Beauftragung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Statement of Work (SoW) oder Einzelvertrag.
2.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte zu erbringen.
3. Leistungsdurchführung
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß anerkannten fachlichen Standards.
3.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
3.3 Die Auftragnehmerin ist in der Wahl der Methoden, Tools und Ressourcen frei.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass Entscheidungen zeitnah getroffen werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot vereinbarten Konditionen (z. B. Tagessätze, Pauschalen oder Retainer).
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen.
6. Aufwandsänderungen und Change Requests
6.1 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung („Change Request“).
6.2 Mehraufwände aufgrund geänderter Anforderungen werden gesondert verrechnet.
6.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen bis zur Klärung offener Änderungen auszusetzen.
7. Termine und Fristen
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Haftung
8.1 Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Informationen.
9.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO.
10.2 Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
11.1 Alle im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepte und Methoden bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
11.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
11.3 Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen schriftlich gekündigt werden.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
12.3 Bei wichtigen Gründen ist eine fristlose Kündigung möglich.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien) befreien die Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten.
14. Wettbewerbsfreiheit
14.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch für Mitbewerber des Kunden tätig zu sein, sofern keine Vertraulichkeitsverletzung vorliegt.
15. Referenznennung
15.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [01.04.2026]
